Haus- und Badeordnung für das Strandbad Olten
Zweck
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Strandbad Olten (nachfolgend nur noch Bad genannt). Sie ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.
Betriebsaufsicht
Die Aufsicht über das Bad übt die Baudirektion aus.
Betriebsführung
Der Betrieb des Bades obliegt der Leiterin oder dem Leiter Bäderbetriebe. Sie oder Er sind der Leiterin oder dem Leiter des Tiefbauamtes unterstellt.
Betriebsdauer
Das Bad ist in der Regel von Anfang/Mitte Mai bis Mitte September durchgehend geöffnet. Aufgrund der Wetterverhältnisse oder besonderer und/oder nicht vorhersehbarer Ereignisse kann die Betriebsdauer verkürzt oder verlängert werden. Beginn und Schluss werden von der Baudirektion bestimmt.
Öffnungszeiten
Während der Betriebsdauer ist das Bad täglich durchgehend wie folgt geöffnet:
Mai und ab 1. September von 06:30 bis 19:00 Uhr
Ab 1. Juni bis 30. August von 06:30 bis 20:30 Uhr
Samstag, Sonn- und allg. Feiertage von 08:00 bis *20:00 Uhr
*(Im Mai und ab 01.09. bis 19:00 Uhr)
Die Kasse schliesst jeweils eine halbe Stunde vor Badischluss ebenso müssen die Becken 30 Minuten vor Badischluss verlassen werden.
Gebühren
Die Eintritts- und Benutzungsgebühren werden vom Stadtrat festgelegt und durch separaten Aushang bekannt gemacht.
Beim Kauf von Saisonabo`s erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr.) im Kassensystem gespeichert werden. Diese Daten werden ausschliesslich intern genutzt.
Bei Verlust, mutwilliger Beschädigung etc. der Kundenkarte wird für eine Ersatzkarte eine Bearbeitungspauschale von 10.- SFr. erhoben.
Zutritt und Benützung
Mit dem Lösen der Eintrittskarte (auch 10er – und Saison- und Jahresabos oder Restaurantzutrittskarte) erkennt der Badegast diese Haus- und Badeordnung verbindlich an.
Gehandicapte Personen mit Rollstuhl oder Personen mit Kinderwagen gelangen ausschliesslich über den Haupteingang in das Strandbad.
Der Eingang am Palmaares Restaurant ist als „Nebeneingang“ des Strandbades ausgewiesen. Alle Badegäste die das Schwimmbad über den Restauranteingang nutzen möchten sind verpflichtet ihre gültige Eintrittskarte (Einzeleintritts- oder 10er Karte, Saison- und Jahreskarte)in den Entwerter zu stecken um diese zu entwerten oder zu registrieren.
Sollte die Eintrittskarte vom Automaten nicht akzeptiert werden, wenden sie sich bitte umgehend und direkt an das Kassenpersonal der Hauptkasse des Strandbades.
Gäste die das Bad ohne gültige Eintrittskarte betreten werden mit einer Umtriebsentschädigung von mindestens 125 SFr. belegt.
Restaurantgäste können den Bereich des Restaurants kostenlos, also ohne Eintritt bezahlen zu müssen, besuchen. Sie dürfen sich ausschliesslich im Bereich des Restaurants aufhalten. Zutritt erhalten Restaurantgäste durch lösen eines kostenlosen Tickets. Dieses ist am Kartenleser zu entwerten und bis zum Verlassen des Restaurantareals aufzubewahren. Wer das Gelände des Bades betritt muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein und diese entwertet/registriert haben.
Der Restauranteingang wird zu kontrollzwecken videoüberwacht.
Ticketkontrollen werden durchgeführt
Für Badegäste hat der Zutritt in das Bad obligatorisch über die Kasseneingänge zu erfolgen. Jeder Badegast im Schwimmbadgelände muss im Besitz einer gültigen und registrierten/entwerteten Eintrittskarte sein, welche dem Badpersonal auf Verlangen vorzuweisen ist, dies gilt auch für Einzeleintrittskarten.
Das Bad steht zur Benutzung offen:
- Erwachsenen und nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen sowie Kindern unter 6 Jahren in Begleitung der Erziehungsberechtigten während des ganzen Tages
- Schulpflichtigen Jugendlichen des 1. bis 9. Schuljahres von 6:30 bis 18:00 Uhr
- Schulklassen in Begleitung ihrer Lehrkräfte. Schulklassen haben das Schwimmbad geschlossen zu betreten und nach Ende des Unterrichts auch wieder geschlossen zu verlassen.
- Nach dem Unterricht ist das verbleiben von Schülern im Bad nur nach erneuter Registrierung an der Kasse gestattet.
Für die Durchführung von Veranstaltungen kann das Tiefbauamt die Badezeiten beschränken und/oder die Becken ganz oder teilweise sperren.
Das Tiefbauamt weist für die Durchführung von Kursen, Training usw. den Sportvereinen bestimmte Zeiten und Bereiche zu. Ein entsprechender Plan ist vor der Kasse ausgehängt.
Verhalten im Bad
Jede Benutzerin und jeder Benutzer verpflichtet sich alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Moral, dem Anstand sowie der Sicherheit und Ordnung zuwider ist.
Verbote
Alle Verbote sind in einer separaten Liste im Anhang aufgeführt. Sicherheit, Hygiene und die allgemeine Ordnung sind bestimmende Aspekte für die Verbote.
Die Verbotsliste kann durch das Tiefbauamt den Bedürfnissen angepasst werden und ist fester Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
Schwimmunterricht/Training/Anlässe
Private Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Unterricht nur unter vorher schriftlich zu vereinbarenden Bedingungen zugelassen.
Über Trainingszeiten und sportliche Anlässe werden mit dem Tiefbauamt besondere schriftliche Abmachungen getroffen.
Fundgegenstände
Fundgegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind umgehend an der Badkasse abzugeben.
Wertsachen wie Geld, Schmuck usw. werden am Saisonende dem Fundbüro der Stadtpolizei Olten übergeben und können dort abgeholt werden.
Alle Gegenstände und Wäschestücke werden bis Saisonende bei der Badkasse aufbewahrt und können dort während den Öffnungszeiten gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr abgeholt werden.
Wertsachen werden nur gegen Quittung und Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt.
Aufsicht und Anweisungen
Für die Aufsicht und Einhaltung der Haus- und Badeordnung im Bad sind die Leiterin oder der Leiter der Bäderbetriebe, die Badmeisterinnen und Badmeister sowie das Aufsichtspersonal verantwortlich.
Bei grosser Besucherzahl kann die Badmeisterin oder der Badmeister zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung weitere notwendige temporäre Verbote und/oder Einschränkungen erlassen.
Ø Den Weisungen des Bäderpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten ×
Verstösse und Konsequenzen
- Verstösse gegen die Haus- und Badeordnung sowie gegen die Weisungen des Bad- und Aufsichtspersonals werden mit Verwarnung oder Wegweisung und/oder Hausverbot geahndet.
- Verstösse gegen die Zutrittsbestimmungen werden mit Hausverbot und/oder einer Aufwandsentschädigung bis 500.- SFr. belegt.
- Nichtbefolgen von Weisungen des Badpersonals, mutwillige Sachbeschädigung und grobe Verstösse gegen die Sitte und Ordnung werden strafrechtlich und/oder zivilrechtlich verfolgt.
Haftung der Baudirektion
Bei Unfällen haftet die Baudirektion nur, wenn sich diese im Areal des Bades (nicht in der Aare, die Grenze ist die Flussbefestigung) ereignen und auf grobe Fahrlässigkeit des Betriebspersonals zurückzuführen sind (Art. 58 OR).
Wertsachen können gegen ein Depot in den Wertsachenschliessfächern hinterlegt werden. Eine Haftung für diese Wertsachen lehnt die Baudirektion in jedem Fall ab. Ebenso haftet die Baudirektion nicht für Verlust und Beschädigung von Sachen in den Umkleidekabinen und Kleiderkästchen.
Haftung der Gäste
Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Verunreinigung haftet der Verursacher/Verursacherin bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter, für die Wiederinstandstellung bzw. die Reinigung.
Bei Unfällen ist unverzüglich die diensthabende Badmeisterin bzw. der Badmeister zu verständigen. Stellt ein Badegast eine Verunreinigung oder Beschädigung fest, hat er dies ebenfalls sofort zu melden.
Anregungen / Beschwerden / Dienstweg
Anregungen, Beschwerden aber auch Lob nimmt die Leiterin bzw. der Leiter Bäderbetriebe gerne mündlich oder schriftlich entgegen. Entsprechende Formulare sind an der Badkasse erhältlich. In Ausnahme- oder Streitfällen nimmt das Tiefbauamt Anregungen und Beschwerden schriftlich entgegen.
Hallenbad Kantonsschule
Für das Hallenbad der Kantonsschule kommt diese Haus- und Badeordnung sinngemäss zur Anwendung. Eine separate Verhaltens-/Verbotsliste ist mit der Haus- und Badeordnung beim Kassenraum angehängt.
Schlussbestimmung
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Weisungen und Badeordnungen.
Baudirektion Olten 1. Mai 2021
Tiefbau/Bäderbetrieb
Urs Kissling Andraes Proft
Leiter Tiefbau Leiter Bäderbetriebe
Anhang 1
Strandbad Olten
Verboten ist:
- Das Rauchen in den rot markierten Arealen (bitte Anhang – Planskizze beachten)
- Unterwäsche als Badekleidung zu benutzen oder das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung
- Das Tragen von Badekleidung über Knielänge
(Ausnahme:
Erlaubt sind: Sonnenschutzbadekleidung mit dem Etikett „SUNPROTECT“ etc., Neoprenanzüge zu Trainingszwecken (Tauchen, Schwimmen) und „Burkinis“ die aus Badekleid geeigneten Stoffen sind.
- Das Verwenden von Seife in den Becken und den Duschen im Freien
- Das Essen und Trinken in den blau markierten Barfusszonen
- Das Einwerfen jeglicher Gegenstände in die Bassins
- Unfug jeglicher Art wie Untertauchen, Hineinwerfen- oder stossen anderer Badegäste in die Becken
- Das Springen in die Becken an den nicht dafür freigegebenen Stellen
- Das Benutzen von Schwimmhilfen jeglicher Art im Sport- und Sprungbecken sowie auf den Rutschen (Ausnahme: Schwimmflügel in den Rutschen und Aquajogginggürtel für das persönliche Training im Schwimmerbecken) Lehrhilfsmittel im organisierten Schwimmunterricht und Training sind erlaubt.
- Das Überklettern der Zäune
- Das Spucken auf den Boden sowie in die Becken
- Das Mitbringen von Haustieren
- Das Mitbringen und der Genuss von berauschenden Getränken und Mitteln
- Der Betrieb von Musikinstrumenten und –apparaten aller Art
- Jegliche Spiele, durch welche die übrigen Badegäste in ihrer Ruhe gestört, belästigt oder gefährdet werden. Grundsätzlich ist für alle Ball-, Schlag- und Laufspiele die Spielwiese hinter dem Kulturzentrum Schützi zu benutzen.
- Das Fotografieren und Filmen im ganzen Areal. Ausnahmen werden durch die Bäderbetriebsleitung genehmigt.
- Die missbräuchliche Verwendung der Alarmeinrichtungen und von Rettungsgeräten (Verstösse hiergegen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt)
- Das Betreten von Diensträumen durch Unbefugte.
- Das Besteigen und Hantieren am und im Rettungsboot (Verstösse hiergegen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt)
- Das Trampolinspringen auf den Sprungbrettern sowie das Benützen der Sprungbretter von mehr als einer Person
- Das Tauchen im Sprungbecken bei nicht gesperrter Sprunganlage
- Die missbräuchliche Benutzung der Rutschen. Die an den Zugängen zu den Rutschen angebrachten Piktogramme sind zu beachten.
Bei grosser Besucherzahl oder anderen Ereignissen, welche den sicheren und ordnungsgemässen Badebetrieb beeinträchtigen können, werden durch das Badpersonal weitere Verbote und/oder Einschränkungen erlassen (siehe Punkte: Aufsicht und Anweisungen sowie Verbote)
Dieser Anhang ist Bestandteil der gültigen Haus- und Badeordnung.
Baudirektion Olten
Tiefbau/Schwimmbad
Olten, 1. Mai 2021